Förderungen

Die Schlossberginstitut GmbH Schule für neue Gesundheitsberufe ist ein anerkannter Bildungsträger des WAFF (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfond). Diese Zertifizierung wird auch in den meisten Bundesländern anerkannt, daher werden die Ausbildungen des Schlossberginstituts in den meisten Bundesländern gefördert.

Grundsätzlich bedarf die Förderungswürdigkeit der von Ihnen gewählten Bildungsmaßnahme immer der individuellen Abklärung. Wir empfehlen Ihnen daher, die Förderungsmöglichkeiten in Ihrem Bundesland zu recherchieren und mit der jeweiligen Förderstelle persönlichen Kontakt aufzunehmen.

Besonders interessant finden wir derzeit die AMS Qualifizierungsförderung für Beschäftigte: Mit zwei Drittel bis drei Viertel werden Weiterbildungsmaßnahmen für ArbeitnehmerInnen gefördert. Infos finden Sie zum Beispiel hier: http://www.ams.or.at/tirol/sfu/14183.html.

Hier finden Sie Kontaktdaten zu Förderstellen, mit denen wir bereits Kontakt hatten:

WIEN:
WAFF (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds)
Auskunft im Infocenter: 01 / 217 48 - 555
www.waff.at


SALZBURG:
Bildungsscheck 2008
Auskunft:
Florentine Gottsmann: (0662) 80 42 – 36 81
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
www.salzburg.gv.at/themen/gs/soziales/bildungsscheck.htm

 

Finanzierung

Wüstenrot Bildungsgeld

Sie haben die Möglichkeit Ihre Aus- oder Weiterbildung über ein gefördertes Bildungsgeld zu finanzieren. Norbert Hochenauer, Wüstenrotberater und Dipl. Entspannungstrainer, informiert Sie gerne über die Details und erstellt für Sie auf Wunsch ein unverbindliches Angebot.

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Tel.: +43 (0) 57070 360 14
Mobil: +43 (0) 664 - 25 164 35
Fax: +43 (0) 57070 360 20
email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.


Oder: monatliche Teilzahlung


Zu jeder Ausbildung besteht auch die Möglichkeit der Ratenzahlung. Dazu wird die Ausbildungsbebühr verzinst, die Höhe der monatlichen Teilzahlung selbst definiert. Mit der Anmeldung erhält das Schlossberginstitut eine Einziehungsermächtigung zur monatlichen Abbuchung der vereinbarten Beträge im Lastschriftverfahren. Eine Anzahlung ist nicht notwendig.


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